Grundbucheintrag das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:07 Uhr


Definition

Ein Grundbucheintrag ist eine formelle Registrierung von Grundstücken und deren rechtlichen Verhältnissen im Grundbuch. Dieser Eintrag dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Belastungen wie Hypotheken sowie Wegerechte und dient der Rechtssicherheit im Immobilienverkehr.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Grundbucheintrag sichert das Eigentum an der Immobilie ab.
  • Bevor Sie eine Hypothek aufnehmen, sollten Sie den Grundbucheintrag genau prüfen.
  • Im Grundbucheintrag wird jeder Besitzerwechsel dokumentiert.
  • Bei Streitigkeiten über das Eigentum kann der Grundbucheintrag als entscheidendes Beweismittel dienen.