Haftbefehl das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:08 Uhr


Definition

Ein Haftbefehl ist ein richterlicher Anordnung, die die Festnahme einer Person aufgrund eines begründeten Verdachts auf eine strafbare Handlung anordnet. Er wird in der Regel von einem Richter ausgestellt und kann sowohl zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit als auch zur Sicherstellung der Anwesenheit des Beschuldigten vor Gericht dienen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Haftbefehl wurde aufgrund neuer Beweise erlassen.
  • Nach der Festnahme wurde der Verdächtige sofort zum zuständigen Gericht gebracht, um den Haftbefehl zu prüfen.
  • Trotz des bestehenden Haftbefehls tauchte der Gesuchte immer wieder in der Öffentlichkeit auf.
  • Die Polizei erhielt den Haftbefehl in den frühen Morgenstunden und begann umgehend mit der Suche.