I v: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:14 Uhr


Definition

Die Abkürzung "i.V." steht für "in Vertretung" und wird häufig in der Geschäftskorrespondenz verwendet. Sie zeigt an, dass eine Person im Auftrag einer anderen handelt und somit rechtliche oder geschäftliche Handlungen vornimmt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Herr Müller unterschrieb den Vertrag i.V. von Frau Schmidt.
  • Die Erklärung wurde i.V. des Unternehmens am Freitag eingereicht.
  • Ich handele i.V. meines Vorgesetzten, der zurzeit im Ausland ist.
  • Alle Dokumente wurden i.V. der Abteilung rechtzeitig versendet.