I.s.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:15 Uhr


Definition

Der Begriff "i.s." ist eine Abkürzung, die in verschiedenen Kontexten verwendet wird. In der Regel steht sie für "in Sachen", was in der rechtlichen Terminologie verwendet wird, um auf den Inhalt eines spezifischen Falls oder einer Angelegenheit hinzuweisen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Anwalt reichte die Klage i.s. des geschädigten Klienten ein.
  • In der Besprechung wurde über mehrere Themen i.s. der aktuellen Projekte diskutiert.
  • Das Gericht entschied i.s. der Berufung zugunsten des Beklagten.
  • I.s. der neuen Regelungen müssen alle Mitarbeiter ihre Unterlagen aktualisieren.