I.v. in der signatur: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:16 Uhr


Definition

i.v. in der Signatur steht für "in der Verfassung" und wird häufig in amtlichen Dokumenten oder bei Unterschriften verwendet, um anzuzeigen, dass eine Person als Vertreter einer anderen Person oder eines Unternehmens handelt. Es wird oft verwendet, um die Legitimität der Unterschrift zu unterstreichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer unterschrieb den Vertrag i.v. seines Unternehmens.
  • Auf dem Dokument war zu lesen, dass die Quittung i.v. des Kunden ausgestellt wurde.
  • Bei der Besprechung trat der Assistent i.v. des Chefs auf.
  • Die Vollmacht erlaubte es ihm, im Namen des Vereins i.v. Entscheidungen zu treffen.