Ich mache von meinem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:17 Uhr


Definition

Der Ausdruck "ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" bezieht sich auf das Recht einer Person, in bestimmten rechtlichen Situationen keine Aussagen zu machen, die sie selbst belasten könnten. Dieses Recht ist in vielen Rechtssystemen gesetzlich verankert und gilt insbesondere im Kontext von Strafverfahren, wo Beschuldigte und Zeugen sich weigern können, Informationen preiszugeben, die ihre eigene strafrechtliche Verfolgung zur Folge haben könnten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen der Verhandlung erklärte der Angeklagte: "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."
  • Der Zeuge fühlte sich unwohl mit der Frage und entschied sich, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.
  • Bei der Vernehmung seiner Person sagte er mehrfach: "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch."
  • Die Anwältin riet ihrem Mandanten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, um sich selbst zu schützen.