Im grundbuch größe a: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:18 Uhr


Definition

Der Begriff "im Grundbuch Größe A" bezieht sich auf eine spezielle Kategorie oder Klassifikation von Immobilien, die im Grundbuch verzeichnet sind. Diese Klassifizierung kann sich auf die Flächengröße, den Wert oder bestimmte Eigenschaften der Grundstücke beziehen, die einen Einfluss auf deren rechtlichen Status oder Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des deutschen Immobilienrechts haben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Grundstück, das wir kaufen möchten, ist im Grundbuch als Größe A eingetragen.
  • Bei der Bewertung im Grundbuch wird die Größe A oft als besonders wertvoll angesehen.
  • Die Unterteilung der Flurstücke in Größe A und B erleichtert die Planung von Neubauprojekten.
  • Grundstücke der Größe A haben häufig bestimmte Bauvorschriften, die Berücksichtigung finden müssen.