Impressum in der zeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:19 Uhr


Definition

Ein Impressum in der Zeitung ist ein rechtlicher Hinweis, der die verantwortlichen Personen und Institutionen hinter der Publikation identifiziert. Es enthält normalerweise Informationen wie den Namen des Herausgebers, die Anschrift, Kontaktdaten sowie gegebenenfalls die Informationen zum Datenschutzbeauftragten. In Deutschland ist das Impressum aufgrund des Telemediengesetzes für Printmedien obligatorisch.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Impressum ist auf der letzten Seite der Zeitung zu finden.
  • Ohne korrektes Impressum könnte die Zeitung rechtliche Probleme bekommen.
  • Der Leser kann im Impressum die Kontaktdaten der Redaktion nachlesen.
  • Ein fehlendes Impressum würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.