K.a.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:28 Uhr


Definition

Die Abkürzung "k.a." steht für "keine Angabe" oder "kein Anspruch". Sie wird häufig in verschiedenen Kontexten verwendet, um auszudrücken, dass bestimmte Informationen nicht zur Verfügung stehen oder dass keine Entscheidung getroffen wurde.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Frage nach meinem Einkommen musste ich k.a. angeben, da ich derzeit in Ausbildung bin.
  • In der Umfrage zur Kundenzufriedenheit waren viele Fragen mit k.a. markiert.
  • Der Status des Projekts bleibt k.a., bis wir alle Daten zusammengetragen haben.
  • Auf der Bewerbung habe ich für das Feld "Berufserfahrung" k.a. eingetragen, da ich gerade erst meinen Abschluss gemacht habe.