Keine baulast eingetragen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:30 Uhr


Definition

Der Ausdruck "keine Baulast eingetragen" bezeichnet einen rechtlichen Status in der Bauplanung und -genehmigung, der angibt, dass auf einem Grundstück keine öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen oder Belastungen vermerkt sind, die die Bebauung oder Nutzung des Grundstücks einschränken oder regeln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der Grundstückssuche stellte sich heraus, dass das angebotene Areal keine Baulast eingetragen hatte.
  • Für den geplanten Bau eines Einfamilienhauses ist es von Vorteil, wenn keine Baulast eingetragen ist.
  • Der Käufer war erleichtert, als er feststellte, dass auf dem Grundstück keine Baulast eingetragen war.
  • Der Architekt erklärte, dass die Bauarbeiten flotter vorangehen könnten, da keine Baulast eingetragen sei.