Kontoinhaber das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:32 Uhr


Definition

Der Begriff 'Kontoinhaber' bezeichnet eine Person oder juristische Einheit, die ein Bankkonto bei einer Finanzinstitution besitzt. Der Kontoinhaber ist berechtigt, über die Mittel auf dem Konto zu verfügen und ist verantwortlich für die Transaktionen, die im Rahmen dieses Kontos stattfinden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Kontoinhaber muss seine Kontoinformationen vertraulich behandeln.
  • Wenn der Kontoinhaber eine große Einzahlung tätigt, muss die Bank diese überprüfen.
  • Der Kontoinhaber kann jederzeit eine Überweisung an einen anderen Empfänger veranlassen.
  • Die Identität des Kontoinhabers wird bei der Kontoeröffnung sorgfältig geprüft.