Lebenslang in deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:35 Uhr


Definition

"Lebenslang" bezeichnet in Deutschland eine Strafe, die einer Person für ein schweres Verbrechen auferlegt wird, typischerweise Mord oder andere schwerwiegende Delikte. Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe wird der Verurteilte in der Regel für den Rest seines Lebens inhaftiert, wobei es gewisse Regelungen zur vorzeitigen Entlassung gibt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Angeklagte wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • In Deutschland ist eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht gleichbedeutend mit einer Haft für "lebenslang".
  • Bei der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wird eine mögliche Strafmilderung berücksichtigt.
  • Es gibt zahlreiche Diskussionen über die Bedingungen für eine vorzeitige Entlassung aus einer lebenslangen Haftstrafe.