Leihmutter das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 14:36 Uhr


Definition

Eine Leihmutter ist eine Frau, die bereit ist, ein Kind für andere Personen auszutragen. In der Regel erfolgt dies, weil das Paar oder die Einzelperson aus gesundheitlichen, biologischen oder anderen persönlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Kind selbst zu bekommen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine Leihmutter kann für Paare eine Hoffnung darstellen, die sich nichts sehnlicher wünschen als ein eigenes Kind.
  • In vielen Ländern ist die Regelung zur Beauftragung einer Leihmutter rechtlich umstritten.
  • Die Auswahl einer Leihmutter sollte sorgfältig und unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte erfolgen.
  • Es ist wichtig, dass alle Vertragsparteien über die Bedingungen und Erwartungen im Zusammenhang mit der Rolle der Leihmutter informiert sind.