Ll.m. bei anwälten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:40 Uhr


Definition

Der Begriff "ll.m." steht für "Legum Magister" oder "Master of Laws" und bezeichnet einen akademischen Grad, der häufig von Jurastudenten verliehen wird, die eine postgraduale Ausbildung im Bereich des Rechts absolviert haben. Dieser Grad ist international anerkannt und wird oft von Anwälten genutzt, um ihre Qualifikation zu belegen und sich von anderen Juristen abzuheben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ein Anwalt mit dem Titel "ll.m." hat in der Regel zusätzliche rechtliche Kenntnisse erworben.
  • Viele Jurastudenten entscheiden sich für ein ll.m.-Programm, um ihre Karrierechancen zu verbessern.
  • Der Titel ll.m. kann in verschiedenen Ländern unterschiedliche Anforderungen und Bedeutungen haben.
  • Anwälte nutzen ihren ll.m., um sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren.