Offene handelsgesellschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:00 Uhr
Definition
Eine offene Handelsgesellschaft (oHG) ist eine Personengesellschaft, die für den Betrieb eines Handelsgeschäfts gegründet wird. Sie ist eine der häufigsten Formen der Unternehmensgründung in Deutschland, bei der mindestens zwei Gesellschafter gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben und die Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft unbeschränkt und persönlich tragen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die offene Handelsgesellschaft ist eine beliebte Wahl für kleine und mittelständische Unternehmen.
- In einer oHG haften die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt.
- Bei der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft müssen die Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen.
- Oftmals entscheiden sich Unternehmer für eine oHG, um rasch und unkompliziert ein Handelsgeschäft zu eröffnen.