A.o.: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:04 Uhr


Definition

Der Ausdruck "a.o." ist eine Abkürzung, die für "außerordentlich" steht. Diese Bezeichnung wird häufig in akademischen, rechtlichen und geschäftlichen Kontexten verwendet, um die besondere oder herausragende Natur einer Person oder Sache hervorzuheben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Vortrag des Professors war a.o. und begeisterte alle Anwesenden.
  • Ihre a.o. Leistungen im Wettbewerb wurden mit einem Preis gewürdigt.
  • Diese a.o. Gelegenheit sollte man sich nicht entgehen lassen.
  • Das Unternehmen legt besonderen Wert auf a.o. Innovationskraft in seinen Projekten.