Offener vollzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:02 Uhr


Definition

Der offene Vollzug ist eine Form der Strafvollstreckung, bei der Straftäter in der Regel außerhalb von geschlossenen Einrichtungen leben und arbeiten können, während sie dennoch unter Aufsicht stehen. Diese Maßnahme wird häufig bei weniger schweren Straftaten angewandt und zielt darauf ab, den Inhaftierten eine Reintegration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im offenen Vollzug haben die Insassen die Möglichkeit, tagsüber einer Arbeit nachzugehen.
  • Viele Experten plädieren für eine Ausweitung des offenen Vollzugs, um die Wiedereingliederung von Straftätern zu fördern.
  • Der Übergang vom geschlossenen zum offenen Vollzug kann für viele Inhaftierte eine wichtige Verbesserung ihrer Lebensumstände darstellen.
  • Der offene Vollzug ist oft eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Resozialisierung nach der Haft.