Abänderung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:05 Uhr


Definition

Abänderung bezeichnet die Modifikation oder Anpassung eines bestehenden Rechtsakts, Vertrages oder Dokuments. Sie wird vorgenommen, um Veränderungen in den Gegebenheiten Rechnung zu tragen oder um Unstimmigkeiten zu bereinigen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Abänderung des Vertrages war notwendig, um den geänderten Bedingungen gerecht zu werden.
  • Durch die Abänderung der Regelung konnte ein Kompromiss gefunden werden.
  • Die Abänderung der Satzung wurde einstimmig beschlossen.
  • Eine Abänderung der ursprünglichen Pläne ist nach der Diskussion nicht ausgeschlossen.