Pflichtversichert in der gesetzlichen krankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:09 Uhr
Definition
Der Begriff „pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung“ bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Personen, die in bestimmten Einkommens- und Beschäftigungssituationen leben, sind verpflichtet, sich in einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern, um Zugang zu medizinischen Leistungen und Gesundheitsschutz zu erhalten.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Jeder Arbeitnehmer in Deutschland ist in der Regel pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Wenn du ein gewisses Einkommen überschreitest, kannst du aus der Pflichtversicherung in die private Krankenversicherung wechseln.
- Die Gesundheitsversorgung ist für pflichtversicherte Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung umfassend geregelt.
- Im Falle von Krankheit oder Verletzung sorgt die Pflichtversicherung dafür, dass die medizinischen Kosten gedeckt sind.