Private grünfläche im bebauungsplan: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:10 Uhr


Definition

Die private Grünfläche im Bebauungsplan bezeichnet Flächen, die in einem Bebauungsplan als grüne, unbebaute Flächen vorgesehen sind und in der Regel im Besitz von Privatpersonen oder Privatunternehmen stehen. Diese Flächen dienen häufig der Erholungsnutzung und der Verbesserung des Wohnumfeldes und können beispielsweise Gärten, Vorgärten oder Grünanlagen umfassen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Eine private Grünfläche im Bebauungsplan kann maßgeblich zur Lebensqualität der Anwohner beitragen.
  • Der Bebauungsplan sieht vor, dass private Grünflächen nicht überbaut werden dürfen, um die Umwelt zu schützen.
  • Viele Hausbesitzer legen großen Wert auf ihre private Grünfläche und gestalten diese individuell.
  • Konflikte können entstehen, wenn Nachbarn die Nutzung einer privaten Grünfläche unterschiedlich interpretieren.