Ppa in der signatur: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:13 Uhr


Definition

Die Abkürzung "ppa" steht in der Signatur von Dokumenten für "per procura", was so viel bedeutet wie "in Vollmacht". Diese Bezeichnung wird häufig verwendet, wenn eine Person im Namen einer anderen Person handelt, insbesondere in geschäftlichen und rechtlichen Zusammenhängen. Die Nennung von "ppa" zeigt an, dass der Unterzeichner autorisiert ist, im Auftrag einer anderen Person oder Institution zu handeln.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Geschäftsführer hat das Dokument ppa. unterzeichnet, um die Genehmigung für das Projekt zu erteilen.
  • In der Korrespondenz treten viele Mitarbeiter ppa. in Namen des Vorstands auf.
  • Bitte beachten Sie, dass die Unterschrift ppa. nur gültig ist, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.
  • Der Notar hat den Vertrag im Auftrag des Klienten ppa. unterzeichnet.