Pv auf dem lohnzettel: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:13 Uhr


Definition

PV auf dem Lohnzettel bezieht sich auf den Begriff „Pflichtversicherung“. Es handelt sich um einen Abzug von der Bruttovergütung, der zur gesetzlichen Sozialversicherung gehört. Diese Versicherung umfasst unter anderem die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge zur PV werden direkt vom Lohn abgezogen, wodurch der Arbeitnehmer eine Absicherung im Krankheitsfall und im Alter erhält.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Auf meinem Lohnzettel sehe ich den Abzug für die PV, der meine monatlichen Einkünfte beeinflusst.
  • Die Pflichtversicherung, abgekürzt als PV, stellt sicher, dass ich im Falle einer Krankheit abgesichert bin.
  • Bei der Berechnung meines Nettogehalts berücksichtigte ich die PV, die einen erheblichen Teil der Abzüge ausmacht.
  • Ich hatte anfangs meine Frage zur PV auf dem Lohnzettel, da mir die Beträge unklar erschienen.

Kategorie: Deutsch Kategorie: Substantive