Rechtsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:16 Uhr


Definition

Unter Rechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Fähigkeit ist ein grundlegendes Merkmal der Rechtsordnung und ist sowohl für natürliche Personen (Menschen) als auch für juristische Personen (wie Unternehmen oder Vereine) relevant. Rechtsfähigkeit beginnt im deutschen Recht mit der Geburt und endet mit dem Tod.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Jedes Kind erlangt mit der Geburt seine Rechtsfähigkeit.
  • Die Rechtsfähigkeit einer juristischen Person beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister.
  • In bestimmten Fällen kann eine Person aufgrund von geistiger Umnachtung rechtsunfähig sein.
  • Die Rechtsfähigkeit ermöglicht es, Verträge abzuschließen und im Rechtsverkehr aktiv zu sein.