Abgeordneter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:06 Uhr


Definition

Ein Abgeordneter ist eine Person, die in ein Parlament oder ein ähnliches Gremium gewählt wurde, um die Interessen der Wählerschaft zu vertreten. Abgeordnete können auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene tätig sein und spielen eine zentrale Rolle in der Gesetzgebung sowie in der politischen Vertretung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Abgeordnete hielt eine leidenschaftliche Rede über die wichtigsten Anliegen seiner Wählerschaft.
  • In der letzten Sitzung wurden mehrere Gesetzesvorschläge von den Abgeordneten diskutiert.
  • Die Bürger erwarteten von ihrem Abgeordneten, dass er ihre Interessen bei der nächsten Abstimmung vertritt.
  • Nach der Wahl nahm der neue Abgeordnete seine Arbeit im Parlament auf und brachte frische Ideen ein.