Abgeordnet: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:07 Uhr


Definition

Das Adjektiv 'abgeordnet' beschreibt den Status einer Person, die von einer Gruppe zur Vertretung in einem bestimmten Gremium oder einer Institution gewählt oder entsandt wurde. Insbesondere wird der Begriff häufig im politischen Kontext verwendet, um Mitglieder von Parlamenten oder anderen gesetzgebenden Körpern zu kennzeichnen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Abgeordnete hat seine Stimme im Bundestag abgegeben.
  • Sie wurde als abgebildeter Politiker in der Veranstaltung vorgestellt.
  • Der Verband schickte einen abgeordneten Vertreter zur Konferenz.
  • Jede abgeordnete Person hat das Recht, ihre Meinung zu äußern.