Abhören: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:07 Uhr


Definition

Abhören bezeichnet das heimliche Miterlauschen oder Aufzeichnen von Gesprächen oder anderen Kommunikationsformen, oft ohne das Wissen der beteiligten Personen. Es wird häufig im Kontext von Sicherheitsbehörden, Ermittlungen oder auch in privateren Bereich durchgeführt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Polizei musste in dem Fall auf das Abhören von Telefongesprächen zurückgreifen, um an entscheidende Beweise zu gelangen.
  • Abhören ist in vielen Ländern nur unter strengen Auflagen und mit richterlicher Genehmigung erlaubt.
  • Das unerlaubte Abhören von privaten Gesprächen kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Viele Menschen fühlen sich verletzt, wenn sie erfahren, dass sie abgehört wurden, selbst wenn es aus ermittlungstechnischen Gründen geschah.