Sv in der lohnabrechnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:40 Uhr


Definition

Der Begriff "sv" in der Lohnabrechnung steht für "sozialversicherungspflichtig". Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer unter den Rahmenbedingungen des Sozialversicherungsgesetzes beschäftigt ist und somit Beiträge zur Sozialversicherung leisten muss. Diese Beiträge werden in Deutschland für Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung erhoben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In Deutschland sind viele Beschäftigungsverhältnisse sozialversicherungspflichtig, was die gesetzliche Absicherung der Arbeitnehmer gewährleistet.
  • Für eine sozialversicherungspflichtige Anstellung muss der Arbeitgeber die entsprechenden Beiträge abführen.
  • Arbeitnehmer in Teilzeit können ebenfalls sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein, abhängig von ihrem Verdienst.
  • Bei einem Minijob hingegen ist der Arbeitsvertrag oft nicht sozialversicherungspflichtig, was niedrigere Abzüge zur Folge hat.