Sondernutzungsrecht für garten: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:40 Uhr


Definition

Das Sondernutzungsrecht für Garten bezeichnet ein spezielles Nutzungsrecht eines Wohnungseigentümers, das ihm das ausschließliche Nutzungsrecht an einem bestimmten Teil eines gemeinschaftlichen Gartens innerhalb einer Wohnanlage einräumt. Dieses Recht wird in der Regel im Rahmen der Teilungserklärung oder durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft festgelegt und soll den Eigentümern ermöglichen, ihren Außenbereich individuell zu gestalten und zu nutzen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Das Sondernutzungsrecht für Garten erlaubt ihm, dort eine Terrasse zu bauen."
  • "Bei der Eigentümerversammlung wurde das Sondernutzungsrecht für Garten einstimmig genehmigt."
  • "Das Sondernutzungsrecht für Garten ist ein wichtiger Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts."
  • "Erfreut konnte sie feststellen, dass ihr Sondernutzungsrecht für Garten auch im neuen Beschluss der Gemeinschaft gewahrt blieb."