Strom grundversorgung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:44 Uhr


Definition

Die Stromgrundversorgung bezeichnet die gesetzlich festgelegte Basisversorgung von Haushalten und kleineren Gewerben mit elektrischer Energie. Die Grundversorgung wird in der Regel von regionalen Energieversorgern bereitgestellt und sorgt dafür, dass Kunden, die keinen speziellen Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben, dennoch zuverlässig mit Strom beliefert werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Jeder Haushalt hat Anspruch auf die Stromgrundversorgung, selbst wenn kein Vertrag mit einem spezifischen Anbieter abgeschlossen wurde.
  • Die Tarife für die Stromgrundversorgung können je nach Region und Anbieter variieren.
  • Bei einem Umzug ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Stromgrundversorgung am neuen Wohnort zu kümmern.
  • Kunden, die mit der Stromgrundversorgung unzufrieden sind, können jederzeit einen Anbieterwechsel in Erwägung ziehen.