Tarifautonomie: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:44 Uhr


Definition

Tarifautonomie bezeichnet das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, eigenständig Kollektivverhandlungen bezüglich Arbeitsbedingungen, Löhne und anderen Beschäftigungsfragen zu führen, ohne staatliche Eingriffe. Sie bildet einen grundlegenden Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland und sichert die Freiheit der Sozialpartner, ihre Interessen zu vertreten und Vereinbarungen zu treffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Tarifautonomie ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes.
  • In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit kann die Tarifautonomie jedoch herausgefordert werden.
  • Gewerkschaften setzen sich aktiv für die Wahrung der Tarifautonomie ein.
  • Politische Diskussionen über staatliche Eingriffe in die Tarifautonomie sind in der Gesellschaft umstritten.