Umlagefähig: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:50 Uhr


Definition

Der Begriff "umlagefähig" beschreibt Kosten oder Ausgaben, die im Rahmen einer Gesamtkostenverteilung auf mehrere Parteien verteilt werden können. In der Regel bezieht sich dieser Begriff auf Miet- oder Nebenkosten, die auf die Mieter umgelegt werden, sodass jeder Mieter nur einen Teil der Gesamtkosten trägt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Heizkosten sind umlagefähig und werden am Ende des Jahres abgerechnet.
  • In diesem Mietvertrag ist klar geregelt, welche Posten umlagefähig sind.
  • Die umlagefähigen Kosten decken unter anderem Wasser- und Abfallgebühren ab.
  • Nicht alle Ausgaben sind umlagefähig, weshalb Mieter auch eigene Kosten tragen müssen.