Unverbindlich: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:51 Uhr
Definition
Unverbindlich bezeichnet eine Eigenschaft oder einen Zustand, bei dem keine rechtlichen oder moralischen Verpflichtungen bestehen. In einem unverbindlichen Rahmen können Entscheidungen oder Vereinbarungen getroffen werden, die jedoch nicht zwingend sind und keine Verpflichtung zur Umsetzung nach sich ziehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Einladung zu der Veranstaltung ist unverbindlich und kann jederzeit abgesagt werden.
- Kunden können sich unverbindlich über die angebotenen Dienstleistungen informieren.
- Das Angebot ist unverbindlich, sodass Sie in Ruhe darüber nachdenken können.
- In einem unverbindlichen Gespräch lassen sich viele Ideen entwickeln, ohne sofortige Konsequenzen zu fürchten.