Unter ausschluss der sachmängelhaftung verkauft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:54 Uhr


Definition

Der Ausdruck "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" bedeutet, dass der Verkäufer eines Produkts oder einer Ware nicht für Mängel oder Schäden haftet, die an dem verkauften Gegenstand auftreten könnten. Dies erfolgt im Regelfall durch eine vertragliche Vereinbarung, die dem Käufer keine Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadensersatz wegen eventuell vorhandener Mängel einräumt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Käufer war sich der Risiken bewusst und akzeptierte den Kauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung.
  • Bei dieser Auktion werden die Waren unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft.
  • Viele Privatverkäufer bieten ihre Artikel unter Ausschluss der Sachmängelhaftung an.
  • Es ist wichtig, dass Käufer sich über die Bedingungen im Klaren sind, wenn ein Produkt unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird.