Verbeamtet: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:55 Uhr


Definition

Der Begriff 'verbeamtet' beschreibt einen Status, bei dem eine Person in ein öffentlich-rechtliches Beamtenverhältnis berufen wird. Beamte sind im deutschen Recht ein besonderer Personenkreis, der bestimmte Rechte und Pflichten hat, darunter die Treuepflicht gegenüber dem Staat und ein Anspruch auf Lebenszeitverbeamtung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach seinem Studium wurde er sofort verbeamtet und trat seinen Dienst als Lehrer an.
  • Verbeamtete Personen genießen einige Vorteile, wie etwa eine höhere Jobsicherheit.
  • Viele Menschen streben eine verbeamtete Karriere an, besonders im Bildungs- und Verwaltungsbereich.
  • Die Entscheidung, sich verbeamtet zu lassen, sollte gut überlegt sein, da sie mit besonderen Verpflichtungen einhergeht.