U haft: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:56 Uhr


Definition

Das Wort "u haft" bezieht sich auf eine spezielle rechtliche Situation, in der eine Person in Gewahrsam oder Unterbringung gehalten wird. Der Begriff wird häufig im Kontext des Strafrechts oder der vorläufigen Maßnahmen verwendet, um die Freiheit einer Person zu beschränken, bis eine rechtliche Entscheidung getroffen wurde.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Polizei nahm den Verdächtigen bis zur Klärung des Falls in u haft.
  • Im deutschen Rechtssystem gibt es klare Vorschriften, wann eine u haft rechtmäßig angeordnet werden kann.
  • Nach mehreren Anhörungen wurde die u haft des Angeklagten schließlich aufgehoben.
  • Die Dauer der u haft darf bestimmte gesetzliche Fristen nicht überschreiten.