Urheberrecht das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 15:58 Uhr


Definition

Das Urheberrecht ist ein rechtlicher Schutz, der den Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst das ausschließliche Recht einräumt, diese Werke zu nutzen und zu verbreiten. Es schützt die geistige Schöpfung des Urhebers und regelt die Nutzung seiner Werke durch Dritte.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Urheberrecht schützt die kreativen Werke der Künstler vor unrechtmäßiger Nutzung.
  • Ohne die Zustimmung des Urhebers ist eine Vervielfältigung aufgrund des Urheberrechts nicht gestattet.
  • Die Verletzung des Urheberrechts kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Im digitalen Zeitalter wird das Urheberrecht oft herausgefordert durch die einfache Verbreitung von Inhalten im Internet.