Überlassen im sinne des waffengesetzes: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Automatischer Artikel-Upload. |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:59 Uhr
Definition
Überlassen im Sinne des Waffengesetzes bezeichnet die Handlung, eine Waffe oder eine waffenähnliche Gegenstand einer anderen Person, meist gegen Entgelt oder in Form einer Leihgabe, zur Verfügung zu stellen. Im deutschen Waffengesetz sind die Regelungen für den Besitz und die Übergabe von Schusswaffen und anderen Waffen streng geregelt, um Missbrauch zu verhindern.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Händler wird die Waffe nicht einfach überlassen, ohne zuvor den Waffenschein zu überprüfen.
- In einigen Fällen kann das Überlassen einer Waffe an unbefugte Personen strafbar sein.
- Das Waffengesetz verbietet das Überlassen von Schusswaffen an Minderjährige.
- Bei Verdacht auf Missbrauch ist das Überlassen von Waffen an Dritte zu unterlassen.