Veräußert: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:00 Uhr


Definition

Der Begriff "veräußert" ist die Partizip-Form des Verbs "veräußern", welches bedeutet, etwas zu verkaufen oder abzutreten, insbesondere im rechtlichen oder wirtschaftlichen Kontext. Es beschreibt den Vorgang, bei dem Eigentum, Rechte oder andere Vermögenswerte von einem Eigentümer an einen anderen übertragen werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Er hat seine Anteile an der Firma veräußert, um in ein neues Projekt zu investieren.
  • Die Immobilie wurde vor kurzem veräußert, was zu einem Gewinn für den Verkäufer führte.
  • Nach langen Verhandlungen hat die Gruppe endlich ihre Patente veräußert.
  • Im Rahmen der Unternehmensrestrukturierung wurden mehrere Tochtergesellschaften veräußert.