Voll erschlossen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:00 Uhr
Definition
Der Begriff "voll erschlossen" beschreibt einen Zustand, in dem ein Grundstück oder ein Baugrund vollständig an die notwendige Infrastruktur angeschlossen ist. Dazu gehören insbesondere die Anbindung an Straßen, die Versorgung mit Wasser, Strom und Gas sowie die Abfuhr von Abwasser.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das neue Wohngebiet ist voll erschlossen und bietet den zukünftigen Bewohnern eine optimale Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz.
- Nur voll erschlossene Grundstücke dürfen in diesem Jahr zum Verkauf angeboten werden.
- Der Käufer interessiert sich vor allem für voll erschlossene Flächen, um direkt mit dem Bau seines Hauses beginnen zu können.
- Bei der Planung sollte darauf geachtet werden, dass alle Grundstücke voll erschlossen sind, um spätere Probleme zu vermeiden.