Verfahren eingestellt: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 17:03 Uhr
Definition
Der Begriff "verfahren eingestellt" bezeichnet in der Rechtssprache den Akt, bei dem ein Gerichtsverfahren oder ein Ermittlungsverfahren aus bestimmten Gründen beendet wird, bevor ein Urteil gefällt wird. Dies kann aus unterschiedlichen Gründen geschehen, beispielsweise weil die Beweise nicht ausreichend sind oder die Angelegenheit für erledigt erklärt wird.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem sich herausstellte, dass die Vorwürfe unbegründet waren.
- In diesem Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil die Beweislage nicht ausreichte.
- Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, das Verfahren einzustellen, um Ressourcen zu schonen.
- Der Richter entschied, das Verfahren einzustellen, da alle relevanten Zeugen nicht erschienen waren.