Vollmacht: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:07 Uhr


Definition

Eine Vollmacht ist eine rechtliche Ermächtigung, die es einer Person erlaubt, im Namen einer anderen Person rechtliche Handlungen vorzunehmen. Diese Ermächtigung kann für eine bestimmte Handlung oder für eine Vielzahl von Handlungen erteilt werden und kann sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Mutter erteilte ihrem Sohn eine Vollmacht, um ihre Angelegenheiten bei der Bank zu regeln.
  • Ohne Vollmacht durfte der Rechtsanwalt nicht im Namen seines Klienten auftreten.
  • Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass sie eine Vollmacht jederzeit widerrufen können.
  • Die Vollmacht muss in der Regel schriftlich vorgelegt werden, um ihre Gültigkeit zu gewährleisten.