Abtretung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:10 Uhr


Definition

Abtretung bezeichnet die Übertragung von Rechten oder Ansprüchen von einer Person (dem Zedenten) auf eine andere Person (den Zessionar). Dieser Vorgang ist häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext zu finden, insbesondere bei der Übertragung von Forderungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Abtretung der Forderung muss schriftlich erfolgen, um rechtlich bindend zu sein.
  • Im Rahmen der Abtretung übergibt der Gläubiger seine Ansprüche an einen Dritten.
  • Nach der Abtretung ist der Zessionar berechtigt, die Schulden einzutreiben.
  • Es ist wichtig, die Modalitäten der Abtretung klar zu definieren, um Missverständnisse zu vermeiden.