Vom wohnungsgeber beauftragte person: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 16:10 Uhr


Definition

Der Begriff "vom Wohnungsgeber beauftragte Person" bezeichnet eine Person, die vom Vermieter oder Eigentümer einer Wohnung beauftragt wurde, bestimmte Aufgaben oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Wohnung wahrzunehmen. Dies kann beispielsweise die Übergabe der Wohnung an den Mieter, die Durchführung von Wohnungsbesichtigungen oder die Verwaltung von Anliegen der Mieter umfassen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der vom Wohnungsgeber beauftragte Person war sehr hilfsbereit und beantwortete alle meine Fragen zur Wohnung.
  • Bei der Übergabe der Wohnung war die vom Wohnungsgeber beauftragte Person anwesend, um den Zustand der Räumlichkeiten zu überprüfen.
  • Ich musste mich zuerst mit der vom Wohnungsgeber beauftragte Person in Verbindung setzen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
  • Die vom Wohnungsgeber beauftragte Person stellte sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für den Mietvertrag vorhanden waren.