Persona non grata: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 22:47 Uhr


Definition

Der Begriff "persona non grata" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt "nicht willkommene Person". Er wird verwendet, um eine Person zu beschreiben, die von einem Staat oder einer Organisation abgelehnt oder nicht akzeptiert wird und deren Aufenthalt oder Teilnahme unerwünscht ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach den kontroversen Äußerungen wurde der Politiker zur persona non grata erklärt und durfte das Land nicht mehr betreten.
  • In diplomatischen Kreisen versteht man unter einer persona non grata oft eine Person, die als Bedrohung für die Bilateralen Beziehungen angesehen wird.
  • Die Organisation erklärte, dass der ehemalige Mitarbeiter wegen seines Verhaltens zur persona non grata innerhalb der Gemeinschaft geworden sei.
  • Wenn jemand wiederholt gegen die Spielregeln verstößt, kann er zur persona non grata unter den Mitgliedern angesehen werden.