Privatinsolvenz das: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 22:53 Uhr


Definition

Die Privatinsolvenz ist ein rechtliches Verfahren, das Individuen ermöglicht, sich von ihren Schulden zu befreien, wenn sie zahlungsunfähig sind und ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können. Das Verfahren dient dazu, einen angemessenen Weg zur Entschuldung zu finden und einen Neuanfang zu ermöglichen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach dem Scheitern seines Unternehmens beantragte er Privatinsolvenz, um einen Neuanfang zu wagen.
  • Die Privatinsolvenz ermöglicht es den Betroffenen, nach einer gewissen Zeit wieder schuldenfrei zu sein.
  • Viele Menschen scheuen sich, Privatinsolvenz anzumelden, aus Angst vor sozialer Ausgrenzung.
  • Es ist wichtig, sich vor der Beantragung der Privatinsolvenz umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren.