Ag im schwerbehindertenausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:16 Uhr


Definition

"ag" im Schwerbehindertenausweis steht für "außergewöhnliche Gehbehinderung". Es handelt sich dabei um einen Grad der Behinderung, der Personen zugeordnet wird, die aufgrund körperlicher Einschränkungen stark eingeschränkt sind und besondere Mobilitätshilfen oder Unterstützung benötigen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Menschen mit einer "ag"-Kennzeichnung im Schwerbehindertenausweis benötigen häufig zusätzliche Unterstützung im Alltag.
  • Die Beantragung eines Schwerbehindertenausweises kann für Personen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung von großer Bedeutung sein.
  • Arbeitsplätze sollten barrierefrei gestaltet sein, um auch Menschen mit einer "ag" im Schwerbehindertenausweis zu integrieren.
  • In vielen öffentlichen Verkehrsmitteln wird besonderen Rücksicht auf Passagiere mit der Kennzeichnung "ag" genommen.