Aktionär: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:18 Uhr


Definition

Ein Aktionär ist eine Person oder ein Unternehmen, das Anteile an einer Aktiengesellschaft (AG) hält. Aktionäre sind somit Miteigentümer des Unternehmens und haben das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen sowie ihre Stimme abzugeben. Zudem haben sie Anspruch auf eine Dividende, die aus dem Gewinn des Unternehmens ausgeschüttet wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Aktionär erhielt eine Information über die bevorstehende Hauptversammlung.
  • Als Aktionär hat man das Recht, über wichtige Entscheidungen im Unternehmen mitzubestimmen.
  • Die Dividende wurde den Aktionären pünktlich ausgezahlt.
  • Ein neuer Aktionär trat in das Unternehmen ein und brachte frisches Kapital mit.