Anderweitig entschieden: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:25 Uhr


Definition

Der Ausdruck "anderweitig entschieden" bedeutet, dass eine Angelegenheit oder ein Fall in einer anderen Form oder bei einer anderen Instanz entschieden wurde. Dies kann in rechtlichen, geschäftlichen oder persönlichen Kontexten verwendet werden und deutet darauf hin, dass eine Entscheidung bereits getroffen wurde, die möglicherweise die originale Fragestellung beeinflusst.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da die Angelegenheit bereits anderweitig entschieden wurde.
  • Wenn das Thema schon anderweitig entschieden ist, macht es keinen Sinn, erneut darüber zu diskutieren.
  • Der Vertrag wurde mittlerweile anderweitig entschieden, sodass wir keine weiteren Verhandlungen führen können.
  • In diesem Fall bleibt die ursprüngliche Entscheidung bestehen, da sie klarerweise anderweitig entschieden wurde.