Angeheiratet: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:25 Uhr
Definition
Der Begriff "angeheiratet" bezeichnet eine Beziehung zu einer Person, die durch die Heiratsverbindung eines Familienmitglieds, typischerweise eines Ehepartners, entstanden ist. Es beschreibt also die Familienverhältnisse, die durch die Ehe eines Verwandten entstehen, wobei die Personen in einem bestimmten rechtlichen oder sozialen Kontext zueinander stehen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Sie sind rechtlich angeheiratet und genießen daher die Vorteile der gemeinsamen Steuererklärung.
- Die angeheirateten Verwandten trafen sich zu einem familiären Fest.
- Manchmal ist es schwierig, mit den angeheirateten Familienmitgliedern klarzukommen.
- In vielen Kulturen ist der Respekt gegenüber angeheirateten Verwandten von großer Bedeutung.