Anlieger: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:26 Uhr


Definition

Anlieger bezeichnet in der Regel Personen oder Grundstücke, die an einer bestimmten Straße oder einem Weg angrenzen. Im Verkehrsrecht sind Anlieger oft für spezielle Regelungen verantwortlich, beispielsweise für das Parken, das Halteverbot oder die Nutzung von Straßenabschnitten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Anlieger der Straße haben eine Beschwerde über die Lärmbelästigung eingereicht.
  • Anlieger dürfen ihre Fahrzeuge auf den dafür vorgesehenen Flächen parken.
  • Um den Anliegern entgegenzukommen, wurde das Tempo auf der Straße reduziert.
  • Bei der Baustelle müssen die Anlieger mit Einschränkungen rechnen.